Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Tätigkeit einer verwaltenden Holdinggesellschaft, der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von eigenen materiellen und immateriellen Vermögensgegenständen, insbesondere eigenen Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen und eigenen Grundstücken sowie die Durchführung sämtlicher Maßnahmen und Erledigung sämtlicher Geschäfte, die mittelbar oder unmittelbar dem vorgenannten Unternehmensgegenstand dienen oder diesen zu fördern geeignet und bestimmt sind.