Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von: 3.1. Veranstaltungen (z.B. Vorträge, User-Groups oder Konferenzen), insbesondere: 3.1.1. deren Organisation, Mitorganisation mit Anderen, Durchführung oder Administration; 3.1.2. deren organisatorischer oder inhaltlicher Unterstützung; 3.1.3. deren Finanzierung oder Unterstützung bei der Finanzierung durch z.B. Sponsoring. 3.2. Erstellung von Open Source Software, auch im Auftrag Dritter. 3.3. Vergabe, Administration oder Einwerbung von Fördermitteln für die Entwicklung von Open Source Software. 3.4. Einwerbung von Fördermitteln für die in § 1 genannten Zwecke -als Zweckbetriebe im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.