| Gegenstand | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar nachstehende steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; c) die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte; d) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes; (2) Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: a) Durchführung von gemeinnützigen Projekten im Rahmen der obigen Bereiche in Deutschland sowie der EU durch eigene Mitarbeiter sowie Fremddienstleistern (eigene Maßnahmen). b) Beschaffung von Geld- und Sachmitteln für eigene Maßnahmen, sowie für andere, ebenfalls steuerbegünstigte Körperschaften oder für Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von Absatz 1. c) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. d) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sein können. |