| Gegenstand | Die Durchführung von Meinungsumfragen, Marktforschung und Marktanalysen im Auftrag und auf Rechnung Dritter; die Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen im Rahmen der Ausnahmebestimmungen des § 2 Abs. 6 Ziffer 8 des Kreditwesengesetzes, die Vermittlung von Geschäften über den Erwerb von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften und ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalanlagegesellschaften , ausländischen Investmentgesellschaften sowie Kreditinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die nach § 53 b Abs. 1, Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätig sein dürfen. Das Recht, Gelder, Anteilscheine oder Anteile von Kunden in Eigentum oder Besitz zu nehmen besteht insofern nicht; Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sogenannte Single Hedge-fonds) werden von der Gesellschaft nicht vermittelt, die Vermittlung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten, sowie die Vermittlung und der Verkauf von Wohnungs- und Teileigentum, Datenerfassung durch Analysen, anzeigen von Versorgungslücken und aufzeigen von staatlichen Förderungen für den Vermögensaufbau . |