Die Gesellschaft hat bis zu drei Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Gegenstand
1) Erbringung von Dienstleistungen für die drei Gesellschafterverbände. 2) Zur Verwirklichung der in (1) genannten Zwecke kann die Gesellschaft insbesondere die folgenden Aufgaben übernehmen: a. die administrative Abwicklung von Vereinswechseln sowie die Registrierung von Spielerinnen und Spielern für Vereine der drei Gesellschafterverbände, b. die Administration der IT-Systeme der drei Gesellschafterverbände, einschließlich Beratung und Support deren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, c. die Vermarktung der drei Gesellschafterverbände, soweit diese ihr die entsprechenden Rechte eingeräumt haben, d. die lnteressensvertretung der Gesellschafterverbände in Angelegenheiten von sportpolitischer Bedeutung gegenüber Dritten sowie e. die gemeinsame Kommunikation nach außen, einschließlich der Herausgabe gemeinsamer Druckwerke. Darüber hinaus erledigt die Gesellschaft weitere Aufgaben für die drei Gesellschafterverbände zur Stärkung des Amateurfußballs in Baden-Württemberg.