Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung Von181BGBFreitext
Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
1. Satzungszweck ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO), die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO) sowie die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO). 2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Satzungszweckverwirklichung. Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirklicht durch die aktive und materielle Unterstützung von Projekten im Rahmen der Satzungszwecke, hier insbesondere, aber nicht abschließend, durch die Förderung von Projekten und die Vergabe von Stipendien und Zuwendungen im Rahmen der genannten Satzungszwecke sowie die ideelle und materielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei der Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken im Sinne von Abs. (1). Die Stipendienvergaberichtlinien sowie deren Änderungen werden schriftlich festgehalten und bedürfen der vorherigen Zustimmung des zuständigen Finanzamts. 3. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).