Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Beschaffung, Lieferantenmanagement, Marktanalyse, Vertrieb und Digitalisierung sowie die Abwicklung, der Betrieb und Vertrieb von Softwarelösungen.