Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, im Bereich Informationstechnologie, insbesondere die Zurverfügungstellung von Software as a Service, die Bereitstellung von Large Language Modellen per Schnittstelle in einer eigens betriebenen Cloud und die Beratung zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz, die Herstellung und Vermietung von und der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Hardware wie PCs und Server-Systeme sowie die Softwareentwicklung.