Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwalten von eigenen Vermögenswerten, Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, lT-Dienstleistungen und Mediendienstleistungen.