Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere die Beratung, Planung, Entwicklung, Implementierung und Betreuung von IT-Systemen, Netzwerken und Softwarelösungen, sowie der Handel mit Hard- und Software.