| Gegenstand | Hausmeisterdienstleistungen aller Art an gewerblichen und privaten soweit hierzu keine gesonderte behördliche Genehmigung erforderlich ist. Dazu gehören insbesondere der Hausmeisterservice, die regelmäßige Flur- und Treppenhausreinigung, die Übernahme diverser Wartungs-/Reparaturaufgaben, die nicht erlaubnispflichtig sind, die technische Kontrolle und Bedienung von zentralen Anlagen wie Heizung, Alarmanlagen sowie die Übernahme saisonaler Hausmeisteraufgaben wie u.a. den Winterdienst und die Gartenpflege; weiterhin die Kontrolle und Sicherstellung der Funktionalität sowie Nutzung im Bereich von Eingangstüren, Fahrstühlen, Tiefgaragen und Parkplätzen, die Gewährung der regelmäßigen Entsorgung des Mülls durch die Müllabfuhr, die Gewährleistung der Funktionalität von Außen- und Innenbeleuchtung in durch Mieter genutzten Bereichen, wie Hausflur, Tiefgarage etc. die Verwaltung von Grundstücken im In- und Ausland, nämlich - soweit nicht genehmigungspflichtig - die Vermietung, Verpachtung, Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Miteigentumsanteilen, Erbbaurechten und sonstigen grundstücksgleichen Rechten; die Verwaltung der aus eigenem Vermögen der Gesellschafter bzw. der Gesellschaft finanzierten Beteiligungen an anderen in- und ausländischen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen. |