Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Der Betrieb eines oder mehrerer Therapiezentren/Gesundheitszentren für die Bereiche Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie, Logopädie sowie ambulante Rehe-Nachsorge, sektorale Heilpraktik für Physiotherapie, Heilpraktik, Osteopathie, Haus- und Heimbesuche, Prävention und Training.