Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von IT-Serviceleistungen, wie etwa Hard- und Software-Installationen, Netzwerkeinrichtungen, Netzwerkverwaltungen, IT-bezogene Serviceleistungen im Umfeld des Datenschutzes, der Datenvernichtung und des Hardware-Recyclings, die Einrichtung und Verwaltung von Cloud-Diensten sowie von Server-Konfigurationen und die Installation, die Einrichtung sowie der Support von IP-Telefoniediensten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.