Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gewinnung neuer Kunden, die Pflege der Beziehung mit bestehenden Kunden, die Erweiterung des Angebots und die Entwicklung von Geschäftsabläufen für Dritte, sowie das Angebot zugehöriger Dienstleistungen und der Handel mit zugehörigen Waren.