Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie Erbringung von Beratungsleistungen jeglicher Art, insbesondere für Start Ups; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.