Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Beratung von Cross-Border-Leasinggeschäften im In- und Ausland sowie Vermittlung und An- und Verkauf von Konsum- und Investitionsgütern sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.