Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
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Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden.
Die Verwaltung von Haus- und Grundbesitz, die Vermittlung von Verträgen über Immobilien einschl. von Mietverträgen, des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Immobilien und Mietverträgen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte.