| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist für alle Rechtsgeschäfte zwischen ihm und der Gesellschaft sowie den Kommanditisten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |