Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder personlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte vorzunehmen. (055)
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Code: mit der Befugnis -auch fur jeden Geschaftsfuhrer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschafte abzuschlie?en (005)