| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftender Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftender Gesellschafter sowie dessen jeweilige Vorstandsmitglieder sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |