| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Bei Vorhandensein mehrerer persönlich haftender Gesellschafter wird die Gesellschaft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |