| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftender Gesellschafter vertritt einzeln. Der Komplementär - sowie dessen Geschäftsführer - sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Komplementärin abzuschließen. |