| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Die Organe dieser persönlich haftenden Gesellschafterin sind für Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft befugt Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen. |