| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln, wenn nicht bestimmt ist, dass er von der Vertretung ausgeschlossen ist, oder bestimmt ist, dass er die Geselllschaft mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam vertritt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und seine Organe dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |