| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft, mit den Kommanditisten und mit anderen Kommanditgesellschaften, an denen die persönlich haftenden Gesellschafter als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind, befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |