| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Betrieb wird durch den Werkleiter (Kurdirektor) oder den stellvertretenden Werkleiter (stellvertretenden Kurdirektor) der Gemeinde Friedrichskoog vertreten in allen Angelegenheiten des Eigenbetriebes, soweit diese nicht durch die Gemeindeordnung, Amtsordnung oder die Satzung vom 22.11.1977 mit Änderungen vom 07.12.1981 und 07. April 1988 anderen Stellen vorbehalten sind. |