HRA 1484 AG Pinneberg · aktuell
Strukturierte Informationen
Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe - Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
015
Auswahl Instanzbehörde › … › Code
X1321R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
HRA 1484 IZ
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Pinneberg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
194
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Abruf Uhrzeit
15:19:37
Abruf Datum
2025-10-29
Letzte Eintragung
2023-08-10
Anzahl Eintragungen
4
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2004-02-23
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-09-05
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2004-02-23
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Verband wird vertreten durch den Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorsteher.
Jeder von ihnen vertritt den Verband allein, soweit nich gemäß § 11 GKZ unter Berücksichtigung von § 11 IV GKZ und § 21 der Verbandssatzung bei Verpflichtungserklärungen die Unterzeichnung durch beide erfolgen muss.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
1. Die Krankenversorgung der Bevölkerung der Mitglieder unter Berücksichtigung der Krankenhausplanung und der Aufgaben der anderen im Verbandsbereich bestehenden Krankenhäuser durch den Betrieb eines Krankenhauses auf der Grundlage einer sinnvollen, soziale und finanzielle Notwendigkeiten abwägenden Planung nach fortschrittlichen Gesichtspunkten sicherzustellen. Er leistet die in den Betriebszweigen
a) stationäre und teilstationäre Krankenversorgung
b) vor- und nachstationäre sowie ambulante Krankenversorgung und häusliche Krankenpflege.
Der Zweckverband dient damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung -AO 1977- (BGBL. I. S. 613 ff).

2. Für pflegebedürftige und ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, vornehmlich aus dem Verbandsbereich, Beratungs- und Betreuungsleistungen sowie Pflegeleistungen zu erbringen. Diese unterteilen sich in die Betriebszweige
a) stationäre Pflegeleistungen,
b) teilstationäre und ambulante Pflegeleistungen.
Status Rechtstraeger › Code
001