| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter und ggfls ihre Organe haben die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |