| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein berechtigt. Die persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Soweit es sich nicht um natürliche Personen handelt, werden die persönlich haftenden Gesellschafter durch ihre Organe vertreten, die ebenfalls berechtigt sind im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |