| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter vertreten. Ein persönlich haftender Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein, solange er alleiniger Gesellschafter ist. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei von ihnen gemeinsam vertreten. Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. |