| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. Diese Befugnis erstreckt sich auf die Organe der persönlich haftenden Gesellschafter. |