| Gegenstand | Gegenstand des Eigenbetriebes sind die Betriebszweige
- Tourismus,
- Hafen,
- Meerwasserschwimmhalle und
- Baubetriebshof.
Sie bilden einen einheitlichen Eigenbetrieb. Der Betrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden Geschäfte betreiben.
Der Eigenbetrieb kann öffentliche Veranstaltungen jedweder Art, zum Beispiel Jahrmärkte, Musikveranstaltungen, Flohnmärkte, etc., durchführen. |