| Gegenstand | Gegenstand des Eigenbetriebes ist die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser), und zwar sowohl die Herstellung, der Aus- oder Umbau der Abwasseranlagen einschließlich der Kläranlage als auch die laufende Verwaltung und Planung sowie Unterhaltung bzw. Betrieb der Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung. |