Der Zweckverband wird vertreten durch den Verbandsvorsteher.
Gegenstand
Förderung bzw. Beschaffung von Wasser zur Versorgung der Einwohnerschaft und der sonstigen Endverbraucher in den Gebieten der Verbandsmitglieder mit Trink- und Brauchwasser sowie die Verteilung von Wasser an die Einwohnerschaft und sonstigen Endverbraucher, soweit nicht die Verbandsmitglieder oder von ihnen beauftragte Dritte solche Verteilung übernehmen; dies alles mit Hinwirkung auf einen sparsamen Wasserverbrauch. Der Zweckverband kann auch Nicht-Verbandsmitglieder mit Wasser beliefern.