| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein und hat die Befugnis Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Diese Befugnis erstreckt sich auf die etwaig vorhandenen Organe jedes persönlich haftenden Gesellschafters. |