| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Sie und ihre jeweiligen Geschäftsführer und Liquidatoren sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |