Der Eigenbetrieb wird durch den Werkleiter in allen Angelegenheiten, die der Entscheidung der Werkleitung und des Werk- und Infrastrukturausschusses unterliegen, allein vertreten.
Gegenstand
Der Kreis Schleswig-Flensburg bildet einen einheitlichen Eigenbetrieb für den ÖPNV.
Aufgaben des Eigenbetriebes sind:
a) Wahrnehmung der Aufgabenträgerfunktion für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
b) Abwicklung und Finanzierung der Behindertenbeförderung im Rahmen der freigestellten Schülerverkehre
c) Weiterentwicklung und Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
d) Beteiligungsholding