| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Eigenbetrieb wird vom Werkleiter und den stellvertretenden Werkleitern vertreten. Werkleiter ist der Bürgermeister der Stadt Garding. Stellvertretende Werkleiter sind der 1. und 2. stellvertretende Bürgermeister der Stadt Garding. Der Werkleiter und die stellvertretenden Werkleiter sind alleinvertretungsbefugt. |