| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.
Die persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt, die Gesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen sowie mit sich als Vertreter eines Dritten abschließt (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind berechtigt, die Kommanditgesellschaft auch bei solchen Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten, insbesondere der persönlich haftenden Gesellschafterin, abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB). |