| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Geschäftsführung vertritt das Kommunalunternehmen gerichtlich und außergerichtlich. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er das Kommunalunternehmen allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird das Kommunalunternehmen durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 befreit. |