| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Kommanditgesellschaft hat eine oder mehrere persönlich haftende Gesellschafter. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt dieser die Kommanditgesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so wird die Kommanditgesellschat durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten.
Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzliche Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |