| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis, Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft und mit ihr verbundenen Unternehmen mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen |