| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam; ist nur ein persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige organschaftliche Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |