Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, so wird die Gesellschaft durch die persönlich haftenden Gesellschafter gemeinsam vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte vorzunehmen.