| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen für alle Geschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft wie auch für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und dem organschaftlichen Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin. |