Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschft durch zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten.
einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis für die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit der persönlich haftenden Gesellschafterin abzuschließen.