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Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (055)
Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Komplementär-GmbH sind gegenüber der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.