| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so wird die Gesellschaft durch einen persönlich haftenden Gesellschafter und einen Prokuristen oder zwei persönlich haftende Gesellschafter gemeinsam vertreten. Der persönlich haftende Gesellschafter und seine Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem Komplementär und der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |