| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind für die Vornahme von Rechtsgeschäften mit der Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |