| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter dieser persönlich haftenden Gesellschafter vorzunehmen. |